Brüssel, 11. Juni 2026 — Mit dem Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am 12. Juni fehlen nicht nur entscheidende Schutzgarantien für Menschen auf der Flucht – die EU-Mitgliedstaaten haben es zudem versäumt, die praktische Umsetzung der neuen Regeln transparent zu erläutern. Schutzsuchende Menschen sind unzureichend über ihre Rechte informiert; unterstützende Organisationen können sich nicht vorbereiten.
International Rescue Committee (IRC) warnt: Das neue Regelwerk markiert den größten Abbau von Schutzrechten für Menschen auf der Flucht in Europa seit mehr als einem Jahrzehnt – es drohen zunehmende Abschreckung, mehr Inhaftierungen und mehr Abschiebungen.
Das neue Regelwerk wurde ohne die notwendigen wirksamen Schutzvorkehrungen durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht, die gewährleisten sollen, dass die Rechte der Menschen in der Praxis gewahrt bleiben. IRC warnt, dass die nationalen Umsetzungspläne der EU-Staaten konkrete Maßnahmen zur Verhinderung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen auslassen.
Besonders besorgniserregend sind Schutzlücken in folgenden Bereichen:
- Fehlende Transparenz bei Hafteinrichtungen und -verfahren: Menschen, die die neuen Grenzverfahren durchlaufen, gilt die ‚Fiktion der Nichteinreise': Sie gelten formell nicht als in das EU-Territorium eingereist – und sind damit von sonst geltenden Rechten und Schutzstandards ausgeschlossen.
- Ausweitung von Abschiebungen durch neue „sichere Drittstaaten"-Regelungen – damit auch in Einrichtungen außerhalb des EU-Territoriums, die faktisch rechtsfreie Räume darstellen.
- Erhöhte Risiken für vulnerable Gruppen durch beschleunigte Screening-Verfahren, bei denen Kinder und Menschen mit besonderem Schutzbedarf voraussichtlich nicht rechtzeitig erkannt oder versorgt werden.
- Eingeschränkter Zugang zu Schutz und Rechtsberatung: Es fehlen ausreichende Garantien für zeitnahe, verständliche Informationauskunft und Rechtsunterstützung an EU-Außengrenzen.
- Unzureichende Grundrechtsüberwachung – den vorgesehenen Mechanismen fehlt es an Unabhängigkeit und Durchsetzungsbefugnissen.
Hinzu kommt eine beunruhigende Unklarheit über die praktische Umsetzung der Vorschriften. Zwar haben die meisten EU-Länder nationale Umsetzungspläne bei der Europäischen Kommission eingereicht, doch nur rund die Hälfte ist bislang öffentlich zugänglich. Ohne vollständige Einsicht können weder Schutzsuchende noch zivilgesellschaftliche Organisationen beurteilen, ob die Staaten ihren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen nachkommen werden.
Marta Welander, IRC-Direktorin für EU-Interessenvertretung, sagt: „Mit dem Inkrafttreten des Pakts sind viele notwendige Schutzgarantien gegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weiterhin unzureichend, ungetestet oder schlicht nicht vorhanden. In der Praxis werden Staaten binnen weniger Tage über Leben und Zukunft von Menschen entscheiden – ohne garantierten Zugang zu Rechtsbeistand. Hinzu kommt die drohende Normalisierung längerer Inhaftierungen, auch für Familien mit Kindern, unter haftähnlichen, unwürdigen Bedingungen.
Bei der Umsetzung müssen die EU-Staaten die im Pakt vorgesehenen Schutzstandards als Mindestmaß begreifen – nicht als Obergrenze. Europa sollte den Erfolg dieses Pakts nicht daran messen, wie schnell Menschen abgeschoben werden, sondern daran, ob ihre Rechte während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben."
Daniela Brandt, Politische Referentin für humanitäre Aufnahme bei IRC Deutschland, ergänzt: „Angesichts einer Reform, die Schutzrechte europaweit abbaut, hätte Deutschland eigene Gestaltungsspielräume nutzen können um Rechte Schutzsuchender zu wahren – stattdessen verschärft die Bundesregierung die Lage weiter: Mehr Inhaftierungen, eingeschränkte Bewegungsfreiheit, beschleunigte Verfahren ohne ausreichende Vulnerabilitätsprüfung.
Das trifft besonders Menschen mit besonderem Schutzbedarf am härtesten – unter ihnen Familien mit Kindern und Betroffene von Menschenhandel. Auch bei der europäischen Verantwortungsteilung bleibt Deutschland weit hinter seinen Möglichkeiten zurück: keine ausreichenden Zusagen im Solidaritätsmechanismus, erstmals kein Engagement im EU-Resettlement Rahmen.
Schnellere Verfahren sind kein Fortschritt, wenn sie auf Kosten von Menschenrechten gehen. Die Bundesregierung muss vorhandene Spielräume nutzen, um Schutz zu stärken – nicht um ihn auszuhöhlen."
Susanna Zanfrini, IRC-Landesdirektorin für Italien, sagt: „In Italien, wo jeden Monat Hunderte Menschen Schutz suchen, ist die Umsetzung des Pakts keine theoretische Debatte. Schon in wenigen Tagen werden viele Menschen, die unvorstellbare Herausforderungen hinter sich haben, ihrer Rechte beraubt. Ebenso alarmierend ist die fehlende öffentliche Klarheit über die Anwendung der neuen Regeln in Italien – genau in dem Moment, in dem Schutzsuchende und unterstützende Organisationen klare Informationen über Rechte, Optionen und Hilfsangebote am dringendsten brauchen."
IRC fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf:
- Über die im Pakt festgelegten Mindestschutzgarantien hinauszugehen und zuverlässige, unabhängige Monitoring-Mechanismen einzurichten.
- Nationale Umsetzungspläne in ihrer Gesamtheit unverzüglich zu veröffentlichen, um öffentliche Überprüfung und Rechenschaftspflicht zu ermöglichen.
- Den neuen Solidaritätsmechanismus konsequent für die Aufnahme von Menschen aus überlasteten Erstaufnahmestaaten einzusetzen – finanzielle Beiträge müssen der menschenwürdigen Aufnahme dienen, nicht der Abschreckung.
- Sicherzustellen, dass alle Asylanträge vollständig, fair und auf Grundlage des Einzelfalls geprüft werden – unabhängig von Herkunft oder Einreiseart.
- Klare, strenge Kriterien für „sichere Drittstaaten" festzulegen und zu garantieren, dass niemand in ein Land zurückgeschickt wird, in dem Folter, Verfolgung oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen.
- Sichere Zugangswege auszubauen – durch mehr Resettlement-Plätze und humanitäre Aufnahmeprogramme, damit Menschen nicht auf gefährliche Fluchtwege angewiesen sind.