Fakten, Hintergründe und Unterstützung für Betroffene
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel: Was ist der Unterschied?
Menschenhandel (§ 232 StGB) liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit – oft verbunden mit einem Aufenthalt in einem fremden Land – angeworben, befördert, weitergegeben, beherbergt oder aufgenommen wird, unter anderem, um sie auszubeuten: sexuell, zu erzwungener Bettelei oder als Arbeitskraft.
Arbeitsausbeutung ist rechtlich nicht einheitlich definiert. Nicht jeder Verstoß ist strafrechtlich relevant: Unbezahlte Überstunden oder ausbleibender Lohn im Krankheitsfall fallen zunächst unter das Arbeitsrecht. Strafrechtlich relevant (§ 233 StGB) wird es erst, wenn Täter*innen die spezifische Situation einer Person gezielt ausnutzen. Als ausbeuterisch gilt eine Beschäftigung unter anderem, wenn die Arbeitsbedingungen deutlich schlechter sind als in der Branche üblich.
Zwangsarbeit ist eine extreme Form der Arbeitsausbeutung: Der Wille einer Person muss beeinflusst worden sein (§ 232b StGB).
Diese Paragrafen im Strafgesetzbuch werden jedoch derzeit reformiert.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Konkrete Betroffenenzahlen sind schwer zu erheben; die Definition von Arbeitsausbeutung ist uneinheitlich, das Dunkelfeld groß, und es gibt keine zentrale Erhebungsstelle. Die vorhandenen Statistiken zeigen sehr unterschiedliche Zahlen. Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnete in seinem Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung für das Jahr 2024 insgesamt 41 abgeschlossene Verfahren mit 171 Betroffenen. Erfasst wurde dabei nur das sogenannte Hellfeld, also abgeschlossene Ermittlungsverfahren.
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) fasst weiter. Er dokumentierte für 2024 insgesamt 659 Verdachtsfälle Verdachtsfälle auf Basis von Meldungen spezialisierter Fachberatungsstellen – Fälle, die den Sicherheitsbehörden nicht unbedingt bekannt sein müssen. Die meisten davon ordneten die Beratungsstellen als Verdachtsfälle der Zwangsprostitution zu; als Arbeitsausbeutung galten nur 59 der 659 gemeldeten Fälle (etwa 9 Prozent).
Eine Studie der Universität Bremen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung kommt auf eine deutlich höhere Zahl: 100.000 bis 200.000 Fälle von Arbeitsausbeutung in Deutschland pro Jahr. Sie beruht auf einer Onlineumfrage unter Beratungsstellen und der Annahme, dass nur 10 Prozent der Betroffenen überhaupt eine Beratungsstelle aufsuchen.
Warum Ausbeutung oft unentdeckt bleibt
Viele Betroffene schrecken davor zurück, Ausbeutung anzuzeigen oder überhaupt zu melden – aus Angst vor Konsequenzen durch Täter*innen oder Behörden, aus Scham, wegen der Sprachbarriere oder weil ihnen die zuständigen Stellen unbekannt sind. Manchen ist zudem nicht bewusst, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Zudem sehen sich viele Betroffene in einem Netz von Abhängigkeiten gefangen. Oftmals ist ihre Unterbringung an die Arbeit gekoppelt – der Verlust des Jobs kann damit zur Obdachlosigkeit führen. Besonders vulnerabel sind dabei Drittstaatsangehörige, die häufiger im Niedriglohnsektor arbeiten und deren Aufenthaltstitel in vielen Fällen an einer Arbeitsstelle geknüpft ist.
Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland
Laut KOK sind vor allem das Baugewerbe, die Landwirtschaft, die Gastronomie, die fleischverarbeitende Industrie, die Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen – vor allem in Privathaushalten – Schwerpunktbranchen für Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland.
Viele dieser Branchen sind vom System der Auslagerung, dem Subcontracting, geprägt: Größere Unternehmen lagern Arbeiten an kleinere Subunternehmen aus, die teilweise selbst an andere Subunternehmen auslagern – sogenannte Subunternehmerketten entstehen. Dieser oft undurchsichtige Aufbau erschwert es Gewerkschaften und Behörden, den Bereich zu regulieren und zu kontrollieren.
Die Folge sind häufig prekäre bis ausbeuterische Arbeits- und Lebensbedingungen: unbezahlter Urlaub, kein Geld im Krankheitsfall, unbezahlte Überstunden sowie heruntergekommene, überteuerte Unterbringungen ohne Privatsphäre. Manche Arbeitgeber*innen drängen Betroffene, Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie wegen der Sprachbarriere nicht verstehen. Andere werden von Vorgesetzten physisch oder psychisch attackiert oder bedroht. In zahlreichen Fällen werden Betroffenen die Pässe abgenommen, um sie an der Flucht zu hindern.
Fallbeispiel aus dem TIES-Projekt: Mashas* Geschichte
Masha* floh vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland. Wie viele andere Vertriebene suchte sie Sicherheit, Stabilität und die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Über eine Anzeige in den sozialen Medien nahm sie eine Stelle in einem Hotel in Bayern an: eine reguläre Beschäftigung als Reinigungskraft, faire Bezahlung und eine Unterkunft im Hotel.
Die Realität sah anders aus: enger Raum mit mehreren Personen, schlechte hygienische Bedingungen, lange Arbeitszeiten ohne ausreichende Pausen und ein Lohn deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
Abhängig von Unterkunft und Einkommen, kaum vertraut mit ihren Rechten in Deutschland und in Sorge, ihre Arbeit zu verlieren, suchte Masha zunächst keine Hilfe. Sie hielt die Schwierigkeiten für Teil des Neuanfangs in einem fremden Land – ihre Situation blieb unsichtbar.
Erst durch die aufsuchende Arbeit von JADWIGA im Rahmen des TIES-Projekts wurde die Ausbeutung erkannt: Bei einer Informationsveranstaltung in einer Unterkunft für Vertriebene und Drittstaatsangehörige klärten Fachberater*innen über Arbeitsrechte, Anzeichen von Ausbeutung und Menschenhandel sowie Unterstützungsangebote auf – und boten vertrauliche Gespräche an.
Danach wandte sich Masha an JADWIGA und berichtete von ihren Arbeitsbedingungen. Die Gespräche bestätigten mehrere Hinweise auf Arbeitsausbeutung. JADWIGA klärte sie über ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten auf und vermittelte weitere Unterstützung.
Masha nahm die Hilfe an: Mit professioneller Begleitung verließ sie die Ausbeutungssituation, erhielt einen Platz in einer geschützten Unterkunft, erstattete Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden und bekam eine Aufenthaltserlaubnis als Betroffene von Menschenhandel. Heute arbeitet sie regulär und unter fairen Bedingungen.
* Name und Details wurden verfremdet.
Was TIES umsetzt
Das EU-geförderte Projekt TIES unterstützt in Deutschland, Italien und Griechenland Drittstaatsangehörige, die von Arbeitsausbeutung oder der Ausbeutung zu strafbaren Handlungen bedroht oder betroffen sind. In Deutschland setzt IRC das Projekt gemeinsam mit JADWIGA um.
Im Mittelpunkt steht, Betroffene frühzeitig zu erreichen, ihre Situation zu erkennen und ihnen einen sicheren Zugang zu Schutz- und Hilfsangeboten zu ermöglichen. Dafür verbindet TIES digitales Streetwork in sozialen Medien mit aufsuchender Beratung vor Ort. Zugleich werden Fachkräfte in Behörden, bei der Polizei und in sozialen Diensten geschult, Anzeichen von Ausbeutung zu erkennen und Betroffene sicher an Fachberatungsstellen weiterzuvermitteln. Veranstaltungen, Webinare und politische Empfehlungen ergänzen den Ansatz und stärken die Identifikations- und Schutzmechanismen auf nationaler und europäischer Ebene.
Das Projekt TIES ist von der Europäischen Union kofinanziert.