Ab heute droht etwa 300 afghanischen Schutzsuchenden, deren humanitäre Aufnahmeverfahren in Deutschland über das Menschenrechtslisteverfahren und Überbrückungsprogramm nicht final abgeschlossen sind, der abrupte Verlust der letzten Unterstützung durch die Bundesregierung. International Rescue Committee (IRC) Deutschland ruft die Bundesregierung dazu auf, rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren und den Schutz gefährdeter Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage zu gewährleisten. 

Ende März verschickte die Bundesregierung eine E‑Mail an Afghan*innen, die sich in humanitären Aufnahmeverfahren oder entsprechenden Gerichtsverfahren befinden. Der Inhalt: ein Ultimatum für die rund 300 Menschen, die derzeit in GIZ‑Schutzhäusern in Pakistan oder Afghanistan untergebracht sind, bis ihre Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Entweder ein freiwilliger Austritt aus dem laufenden Aufnahmeverfahren im Gegenzug für drei Monate befristeter weiterer Unterstützung1– oder, bei Festhalten an der Aufnahmezusage und am laufenden Klageverfahren, der Verlust aller Unterstützung durch die Bundesregierung inkl. dem Aufruf zum Verlassen ihrer Unterkunft bis spätestens heute, 14. April 2026.2 

Allen angeschriebenen Personen hat die Bundesregierung, nach Feststellung einer besonderen Gefährdungslage, eine deutsche Aufnahmezusage erteilt. Unter anderem haben die Betroffenen in der Vergangenheit für deutsche oder internationale Institutionen gearbeitet, sich für Menschenrechte in der afghanischen Zivilgesellschaft engagiert oder befinden sich in besonders vulnerablen Positionen. Dadurch sind sie in Afghanistan gefährdet - und diese Gefährdung besteht unverändert. Sie entfällt nicht, wenn die Bundesregierung aus politischen Gründen die Aufnahmezusagen zurückzieht oder Aufnahmeprogramme beendet. 

Die Betroffenen machen die Einhaltung dieser Aufnahmezusagen aktuell vor deutschen Gerichten geltend, auch weil sie auf die Verbindlichkeit staatlicher Zusagen und den Schutz durch rechtsstaatliche Verfahren vertraut haben. Gerade auf dieser rechtlichen Grundlage werden entsprechende Einzelfallverfahren derzeit wiederholt positiv entschieden. Damit wird Fall für Fall unterstrichen, dass die Bindungswirkung der Aufnahmezusagen besteht. 

Lena Görgen, Landesvertreterin von IRC Deutschland, kommentiert:  

„Dass die Bundesregierung Schutzsuchenden, denen sie eine Aufnahme in Deutschland aufgrund besonderer Gefährdung zugesagt hat, vor finalem Abschluss rechtlicher Verfahren zu solch einer weitreichenden Entscheidung drängt, kritisieren wir aus humanitärer und rechtsstaatlicher Sicht. Wer zwischen Obdachlosigkeit, fortbestehender Gefährdung und der Weiterführung eines Klageverfahrens wählen muss, droht in der Ausübung seiner Rechte eingeschränkt zu werden. 

Diese Entwicklungen sind über die Einzelschicksale hinaus besorgniserregend. Im Rahmen der sogenannten ‘Migrationswende’ hat die Bundesregierung die Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme verkündet. Infolge stehen selbst Menschen, die bereits eine Einreisezusage erhalten haben, weiterhin vor verschlossenen Türen - obwohl es gerade in diesen Zeiten umso wichtiger wäre, auf den Fundamenten der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährung von Schutz zu stehen. Für das multilaterale System einzustehen, bedeutet auch Verlässlichkeit denen gegenüber, die sich auf das Versprechen von Schutz durch die Bundesregierung verlassen haben.” 

Angesichts dieser sich zuspitzenden Entwicklung fordert International Rescue Committee Deutschland die Bundesregierung auf:  

 

1 angebotene Unterstützungsleistungen für Afghan*innen in Pakistan: Einmalige finanzielle Unterstützung in Pakistan, Organisatorische Unterstützung bei der Ausreise aus Pakistan, Übernahme der Kosten für Ausreisegenehmigungen, Medizinische Betreuung zur Sicherstellung der Reisefähigkeit (einschließlich Geburtshilfe), Transport- und Flugkosten in das Drittland oder nach Kabul (Afghanistan); Angebotene Unterstützungsleistungen für Afghan*innen bereits abgeschoben in Afghanistan: einmalige finanzielle Unterstützung angeboten, bie bis zu drei Monate lang: Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und psychosoziale Betreuung.

2 Es gab unterschiedliche Fristen der Bundesregierungen, die Afghan*innen gesetzt wurden: Teils erhielten Afgha*innen eine Frist bis zum 07. April 2026, doch viele von ihnen baten um Fristverlängerung, die ihnen von der Bundesregierung bis zum 14. April 2026 gewährt wurde. Weitere Afghan*innen in GIZ-Schutzunterkünften wurde der 14. April 2026. Diese Informationen basiert auf Auskünften, die IRC DE über Klient*innen erhalten.