• Unterstützung von Afghan*innen bei der Reise nach Deutschland.

  • Umsetzung der humanitären Bundes- und Landesaufnahmeprogramme.

  • Ausweitung bereits bestehender Wege gemäß § 22 AufenthG nach Deutschland.

  • Verstärkung des Personals in Botschaften und Ermöglichung digitaler Visumverfahren.

Anlässlich der von 1. bis 3. Juni in Würzburg stattfindenden Innenminister*innenkonferenz fordert IRC die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium auf, den Ankündigungen zur Unterstützung von Afghan*innen Folge zu leisten. Mehr als neun Monate sind seit dem Regierungswechsel vergangen, die Lage vor Ort verschlechtert sich weiter. Die humanitären Aufnahmeprogramme Deutschlands sind mehr als sechs Monate nach der Ankündigung nicht umgesetzt.  

Tausende Menschen, die mit deutschen Institutionen oder in von Deutschland finanzierten Projekten gearbeitet haben, harren weiter in Afghanistan aus. Für viele wurde die Gefährdung vom deutschen Staat bereits durch eine Aufnahmezusage anerkannt: Von mehr als 30.000 Ortskräften und anderen besonders gefährdeten Menschen mit Aufnahmezusage sind 65% eingereist. Viele weitere hoffen aufgrund massiver Bedrohung auf eine Aufnahmezusage oder die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag stellen zu können. Auch beim Familiennachzug gibt es bislang keine Verbesserungen: Um ein Visum zum Familiennachzug bei einer der zuständigen Botschaften in Pakistan oder Indien zu beantragen, wartet man aktuell länger als ein Jahr. Im Dezember 2021 standen 5.707 Personen auf der Warteliste.

Für das Jahr 2022 wurden 25 Millionen Euro für ein Bundesaufnahmeprogramm bereitgestellt. Dieses soll laut Bundesinnenministerium die Aufnahme von 5.000 Personen bzw. 1.000 Familien ermöglichen. Insgesamt spricht die Bundesregierung jedoch davon, 20.000 Personen Menschen in Sicherheit bringen zu wollen. Klarheit dazu gibt es bislang nicht. Bis zum 31. August soll ein Bericht zur Umsetzung des Programms vorgelegt werden.

Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen wollten bereits Ende 2021 Landesaufnahmeprogramme umsetzen. Doch weder unter der alten noch unter der neuen Leitung des Bundesinnenministeriums erfolgte die benötigte Zustimmung für die Umsetzung. Dabei könnten diese Programme eine wichtige Ergänzung zum Bundesaufnahmeprogramm sowie zur humanitären Aufnahme gemäß § 22 AufenthG darstellen – insbesondere für Menschen, deren Familienangehörige bereits in den Bundesländern leben.   

Forderungen von IRC an die Bundesregierung:

Ralph Achenbach, IRC Deutschland Geschäftsführer, sagt:
“Die Bundesregierung hat versprochen, Afghan*innen nicht im Stich zu lassen. Doch mehr als neun Monate seit dem Regierungswechsel und der stetigen Verschlechterung der Lage im Land warten immer noch tausende Menschen mit Aufnahmezusage darauf, nach Deutschland einreisen zu können. Die langen Wartezeiten im Familiennachzug führen zu zerrissenen Familien mit fehlender Perspektive für die Zukunft. Auch die Aufnahme gemäß § 22 AufenthG ist aktuell nur eine leeres Versprechen in der Theorie, das in der Praxis nicht besteht. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung den Worten Taten Folge lässt.”  

Lisa Küchenhoff, Leiterin Deutsche Programme bei IRC, ergänzt:
“Humanitäre Aufnahmeprogramme müssen den Lebensrealitäten der Menschen in Afghanistan angepasst sein. Viele Afghan*innen haben keine Reisepässe. Die Anforderungen an Nachweise der Bedrohungslage sind unrealistisch hoch. Dies verkennt die reale Lage für Menschen vor Ort. Die Sicherheit der Afghan*innen darf nicht an der Bürokratie scheitern.”