Berlin, 13. Mai 2026 — In Folge deutlicher Kritik aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie einer am 8. Mai 2026 vom Bundesrat geforderten Rücknahme des Zulassungsstopps hat die Bundesregierung ihre bisherige Regelung teilweise korrigiert. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dennoch bleiben erhebliche Einschränkungen beim Zugang zu Integrationskursen bestehen.
Die gestern vorgestellte Kompromisslösung der Bundesregierung bringt Erleichterungen für einige Gruppen, schließt viele Geflüchtete aber weiterhin vom Zugang zu staatlichen Sprachkursen aus. Künftig sollen freiwillige Teilnahmen an Integrationskursen nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden. Geplant ist jedoch lediglich ein begrenztes Kontingent freiwilliger Teilnahmeplätze, das zudem unter Haushaltsvorbehalt steht. Vorrang erhalten dabei ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG sowie EU-Bürger*innen, die als relevant für den deutschen Arbeitsmarkt gelten.
International Rescue Committee (IRC) Deutschland warnt, dass damit selbst für diese Gruppen der Zugang unsicher bleibt. Angesichts knapper Haushaltsmittel und zunehmendem politischen Spardrucks ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Kontingente niedrig ausfallen oder weiter gekürzt werden. Weiterhin explizit ausgeschlossen bleibt die größte Gruppe potenzieller Teilnehmender: Asylsuchende und Geduldete. Statt Integrationskursen sollen viele Geflüchtete künftig auf sogenannte Erstorientierungskurse verwiesen werden. Diese vermitteln jedoch meist nur grundlegende Sprachkenntnisse und enden nicht mit einem anerkannten Sprachzertifikat. Dadurch wird der nachhaltige Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert.
Diese Entwicklung steht im Widerspruch zur Erwartung vieler Arbeitgebenden, die gute Deutschkenntnisse voraussetzen. Laut einem aktuellen Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verlangt mehr als die Hälfte der Betriebe bei Neueinstellungen mindestens ein B2-Sprachniveau. Dies trifft besonders auf kleine und mittlere Unternehmen zu. Ohne ausreichende Sprachförderung dürfte daher auch der von Innenminister Dobrindt angekündigte „Sofort-in-Arbeit-Plan“ kaum umsetzbar sein.
Lisa Küchenhoff, Gesamtleitung Programme bei IRC Deutschland, kommentiert: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung ihre Entscheidung zum Zulassungsstopp revidiert hat. Die aktuelle Kompromisslösung geht jedoch nicht weit genug. Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Wer Menschen schneller in Arbeit bringen will, darf ihnen nicht gleichzeitig den Zugang zu Sprachkursen verwehren.“
Integrationskurse ermöglichen es Menschen, bereits während laufender Asylverfahren Sprachkenntnisse aufzubauen und Bildungs- und Berufswege einzuschlagen. Viele Asyl- und Gerichtsverfahren dauern oft Monate oder Jahre — fehlt in dieser Zeit der Zugang zu Sprachförderung, gehen wichtige Qualifizierungszeiten verloren. Vorhandene berufliche Qualifikationen können häufig nicht genutzt und Ausbildung oder Studium nur schwer aufgenommen werden.
IRC Deutschland kritisiert daher, dass die Bundesregierung auch mit der nun vorgestellten Kompromisslösung an erheblichen Einschränkungen beim Zugang zu Integrationskursen festhält, und fordert die Bundesregierung auf:
- den Ausschluss von Asylbewerber*innen und geduldeten Menschen von Integrationskursen zurückzunehmen,
- einen verlässlichen und bedarfsgerechten Zugang zu Integrationskursen sicherzustellen sowie
- frühzeitige Sprachförderung als zentrale Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Arbeitsmarktintegration anzuerkennen.