International Rescue Committee (IRC) ist entsetzt über den Angriff am 10. Januar auf einen Krankenwagen, der sich dem Al-Aqsa-Krankenhaus näherte. Bei diesem Anschlag verlor die Palestine Red Crescent Society (Palästinensischer Roter Halbmond) vier Mitarbeitende. Ihnen gilt unser tiefstes Mitleid.  

Erst letzte Woche waren IRC und Medical Aid for Palestine (MAP) im Al-Aqsa-Krankenhaus im Einsatz, um Patient*innen, u.a. Traumaverletzungen, zu behandeln. Das Al-Aqsa-Hospital ist das letzte verbleibende Krankenhaus für Menschen in der Mitte von Gaza, die durch die anhaltenden israelischen Bombardierungen verletzt wurden. 

Seit IRC und das medizinische Notfallteam von MAP am vergangenen Wochenende evakuiert werden mussten, steht das Al-Aqsa-Krankenhaus kurz davor, eine weitere funktionsunfähige Klinik in Gaza zu werden. Nach Angaben von OCHA stehen nur noch ein Notarzt und zwei Chirurgen zur Verfügung, um Hunderte von Patient*innen zu versorgen, die auf Behandlung im Krankenhaus angewiesen sind.  

Bob Kitchen, IRC-Vizepräsident für Notfälle, kommentiert: 

„Es gibt keine Rechtfertigung für den Angriff auf einen Krankenwagen, der verwundete Zivilist*innen transportiert. Medizinische Einrichtungen müssen ihre humanitäre, lebensrettende Funktion ohne Störungen ausüben können. Krankenhäuser, medizinisches Personal und Zivilist*innen sind alle durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. Dieser Schutz muss strikt aufrechterhalten werden. Der sichere Zugang für humanitäre Helfende muss in ganz Gaza gewährleistet sein. 

In ganz Gaza kämpft der Gesundheitssektor ums Überleben. Krankenhäuser, Krankenwagen und medizinisches Personal stehen weiterhin unter Beschuss. Heute sind nur 15 der 36 Krankenhäuser in Gaza teilweise funktionsfähig, während über zwei Millionen Menschen der dreifachen Bedrohung aus Konflikt, Krankheit und Hunger ausgesetzt sind. Ohne eine sofortige Beendigung des Konflikts werden wahrscheinlich Zehntausende weitere Menschen sterben.” 

IRC fordert einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, die Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung, der Krankenhäuser sowie der Kranken und Verwundeten.