Am 1. Juli ist die neue Grundsicherung in Kraft getreten und löst das Bürgergeld ab. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt weg von Förderung und nachhaltiger Integration hin zu stärkeren Pflichten und Sanktionen – mit besonderen Risiken für Geflüchtete: Verschärfte Sanktionen, gestärkter Vermittlungsvorrang und strengere Regelungen zu den Unterkunftskosten könnten die nachhaltige Arbeitsmarktintegration erschweren – und damit das Gegenteil dessen bewirken, was die Reform der Grundsicherung eigentlich erreichen soll. 

Schon die Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, der Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder wiederholte Meldeversäumnisse können zu erheblichen Kürzungen führen. Für Geflüchtete erschweren Sprachbarrieren, komplexe Verwaltungsverfahren oder psychische Belastungen die fristgerechte Erfüllung von Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig rückt der gesetzliche Vermittlungsvorrang wieder stärker in den Mittelpunkt: Sprachförderung und Qualifizierung erhalten künftig nur dann Vorrang, wenn sie im Einzelfall als erfolgversprechender für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration bewertet werden. 

Vanessa Selma Özdemir, Jobcoach im IRC-Projekt START, erklärt:„Die Menschen, die ich bei ihrem Anstieg in den deutschen Arbeitsmarkt begleite, wollen arbeiten und unabhängig werden. Was sie bremst, ist nicht mangelnde Motivation, sondern unzureichende Sprachförderung, fehlende Kinderbetreuung oder fehlendes Wissen über Ausbildungswege und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Druck und Sorge wegen Leistungskürzungen hilft dabei nicht weiter. Entscheidend sind Vertrauen, verlässliche Unterstützung und ausreichend Zeit für Qualifizierung.“ 

Lisa Küchenhoff, Gesamtleitung Deutsche Programme bei IRC Deutschland, ergänzt: „Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik misst sich nicht daran, wie schnell Menschen irgendeine Arbeit aufnehmen. Sie misst sich daran, ob sie nachhaltig in einer Beschäftigung ankommen, die ihren Qualifikationen und Erfahrungen entspricht. Der Einstieg in Beschäftigung kann dabei ein wichtiger Schritt sein – etwa um Sprachkenntnisse im Arbeitsalltag zu vertiefen und berufliche Orientierung zu gewinnen –, aber nicht auf Kosten von Sprachförderung und Qualifizierung.  

Werden Menschen zu früh in Arbeit gedrängt, bleiben Potenziale ungenutzt – dem Arbeitsmarkt gehen dringend benötigte Fachkräfte verloren, während das Risiko längerer Leistungsabhängigkeit steigt.“ 

Auch der Schutz bei den Wohnkosten wird eingeschränkt: In den ersten Monaten im Leistungsbezug werden Unterkunftskosten künftig nur noch begrenzt übernommen. Wer teurer wohnt, zahlt selbst zu oder muss umziehen. Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte trifft das besonders, da sie es schwerer haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden und daher einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. 

Sicherer Wohnraum ist außerdem eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Wer den Wohnungsverlust fürchtet, kann sich deutlich schwerer auf Arbeit und Qualifizierung konzentrieren. Gleichzeitig fehlt es in wirtschaftsstarken Regionen mit vielen Arbeitsplätzen häufig an bezahlbarem Wohnraum. Ziehen Menschen aus Kostengründen in günstigere Regionen um, sinken dort oft ihre Chancen, eine Arbeit zu finden. Auch bei den Wohnkosten zeigt sich damit, was für die neue Grundsicherung insgesamt gilt: Kurzfristige Einsparungen und erhöhter Druck können nachhaltige Arbeitsmarktintegration erschweren, den Bezug staatlicher Leistungen verlängern und damit das Ziel der Reform verfehlen.  

IRC fordert die Bundesregierung auf: 

  1. Bei Sanktionsentscheidungen individuelle Umstände konsequent zu berücksichtigen: Vor einer Sanktion sollten wichtige Gründe und Härtefälle sorgfältig geprüft sowie die gesetzlichen Schutzmechanismen konsequent angewendet werden.  
  2. Den Vermittlungsvorrang so anzuwenden, dass nachhaltige Arbeitsmarktintegration nicht zugunsten kurzfristiger Vermittlungserfolge zurücktritt. Fachliche Weisungen sollten dies klarstellen. 
  3. Die Durchsetzung des Mietspiegelrechts nicht auf Leistungsberechtigte zu verlagern: Die Einhaltung des Mietspiegels sollte wirksam staatlich durchgesetzt werden. Wenn Leistungsberechtigte selbst eine Rüge gegenüber dem*der Vermieter*in erheben müssen, sollte ihnen dabei im Einzelfall angemessene Unterstützung gewährt werden.