Konflikte, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zwingen Menschen weltweit zur Flucht. Oft werden Familien dabei auseinandergerissen. Während ein Teil der Familie bereits in Deutschland Schutz finden kann, bleiben Familienmitglieder in Konfliktgebieten oder Flüchtlingslagern auf der Fluchtroute zurück. Eine Rückkehr ist aufgrund der politischen oder humanitären Lage meist unmöglich. Damit bleibt der Familiennachzug nach Deutschland oft die einzige Möglichkeit, wieder in Sicherheit zusammenzuleben.

Der Wert von Familie sowie der Schutz und die Förderung von Kindern gehören zum Fundament unserer Gesellschaft. Auch das Völkerrecht (v.a. Art. 8 EMRK, Art. 3, 10 UN-KRK), das europäische Grundrecht (Art. 7, 24 Abs. 2 GRCh) und das deutsche Grundgesetz (Art. 6 GG) schützen das Recht auf Familie und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls.

Familiennachzug ist eine planbare, integrationsfördernde und rechtssichere Möglichkeit, um Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen. Das Vorhaben, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, stellt einen migrations- und integrationspolitischen Rückschritt dar. Schon nach den aktuellen Regelungen ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 12.000 Personen im Jahr stark begrenzt. Ein Aussetzen hätte einen erheblichen menschlichen Preis, jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die Auslastung der Kommunen. Die Erfahrungen seit der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2016 zeigen zudem: Einschränkungen oder gar die Aussetzung entlasten weder Gerichte noch Behörden, sondern führen zu erheblicher Mehrbelastung durch unzählige Eilverfahren und Verfahren zur Aufnahme im Einzelfall.

Die Aussetzung des Familiennachzugs führt zu langjährigen und schmerzhaften Trennungen von Familienmitgliedern. Die Trennung von den Eltern und Geschwistern kann bei Kindern erhebliche psychische Belastungen und Traumata verursachen, die langfristige Auswirkungen auf sie und das Familiengefüge nach sich ziehen können. Vom Aussetzen des Familiennachzugs wären insbesondere Frauen und Kinder betroffen, die allein in Konfliktregionen zurückbleiben oder sich auf gefährliche Fluchtrouten begeben müssten.

Statt den Familiennachzug einzuschränken, sollte die Bundesregierung die nächste Legislaturperiode nutzen, um den Familiennachzug effizienter zu gestalten:


Der Appell wurde initiiert von International Rescue Committee (IRC) Deutschland, Save the Children Deutschland und Terre des Hommes.

Mitzeichnende Organisationen

Amnesty International Deutschland e.V. 

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. AWO Bundesverband e.V. 

BAfF e.V. (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) 

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) 

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. 

Der Paritätische Gesamtverband Deutscher Caritasverband e.V. 

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. 

Diakonie Deutschland 

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland 

ECPAT Deutschland e.V. 

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V. 

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe) 

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland 

Kindernothilfe e.V. 

KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. 

Landesarbeitsgemeinschaft der AWO NRW 

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 

MINA – Leben in Vielfalt e.V. 

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland Neue Richterinnenvereinigung (NRV) 

Plan International Deutschland 

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft 

Shahrzad e.V. – Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen 

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. 

Zukunftsforum Familie e.V.